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Abgabefrist für Grundsteuer-Feststellungserklärung verlängert

Nach wochenlangen Diskussionen haben die Finanzminister der Länder in ihrer Konferenz am 13. Oktober eine einmalige bundesweite Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 beschlossen. Sie reagierten damit auf Kritik des VDIV und anderer Branchenverbände.

Die Entscheidung über die Fristverlängerung lag bei den Ländern. „Die Fristverlängerung bei der Grundsteuer gibt den Steuerpflichten, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft“, kommentiert Bundesfinanzminister Christian Lindner. „Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen.“ Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wies darauf hin, dass die Länder zuvor bereits vereinbart hatten, dass säumige Steuerpflichtige erst ab dem 28. Februar 2023 gemahnt würden.

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