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KfW-Förderung für Genossenschaftsanteile

Seit Anfang Oktober fördert der Bund Privatpersonen beim Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft durch einen zinsverbilligten KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Voraussetzung ist, dass die Anteile zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland erforderlich sind.

Privatpersonen können zinsverbilligte Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro erhalten. Der Tilgungszuschuss beträgt 15 Prozent, der Zinssatz wird während der ersten Zinsbindungsfrist verbilligt. Die Kreditlaufzeit beträgt zwischen 4 und 35 Jahren. Die Förderung gibt es bei Neugründung und bei Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Der Kredit wird nicht direkt bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt, sondern bei einem Finanzierungspartner vor Ort. Hier finden Sie alle Informationen zum KfW-Kredit 134.

 Für 2022 werden sechs Millionen Euro und für 2023 neun Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  Das Förderprogramm soll Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vorantreiben helfen.

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